Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietgegenstand 

Der Hüpfburgenverleih funtasia-wedemark, nachfolgend bezeichnet als Vermieter, vermietet die jeweilige Hüpfburg einschließlich Zubehör an den Mieter. Die Hüpfburg samt des erforderlichen Zubehörs bleiben das uneingeschränkte Eigentum des Vermieters und sind diesem pünktlich zum vertraglich vereinbarten Mietende zurückzugeben. Des Weiteren dürfen die angemieteten Gegenstände vom Mieter nicht weitervermietet oder Dritten überlassen werden.

2. Abholung und Rückgabe

Ist der Mieter Selbstabholer, ist er verantwortlich für die Abholung der Hüpfburg am Anfang des Mietzeitraums und die pünktliche  Rückgabe am Ende des Mietzeitraums. 

3. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt am vereinbarten Miettag um 10.00 Uhr und endet am vereinbarten Miettag um 20.00 Uhr unter der Voraussetzung, dass keine anderen Zeiten zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurden. Es können zusätzliche Kosten für den Mieter anfallen, wenn die Hüpfburg nicht rechtzeitig an den Vermieter zurückgegeben wird. 

4. Mietpreis

Der Mietpreis für eine Hüpfburg für max. 10 Kinder beträgt 120 € / für max. 12 Kinder 130 € pro Tag und ist im Voraus, spätestens jedoch bei Abholung der Hüpfburg an den Vermieter zu entrichten. Da vom Vermieter keine Kaution gefordert wird, kann die Hüpfburg nur gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder eines internationalen Reisepasses mit gültiger Aufenthaltserlaubnis an den Mieter übergeben werden.

5. Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen

Der Mieter verpflichtet sich, alle Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, die für die Nutzung der Hüpfburg erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Überwachung aller Personen, die die Hüpfburg benutzen, die Einhaltung der maximalen Kapazität der Hüpfburg und aller spezifischen Anweisungen des Vermieters zum Aufbau und Abbau sowie den Betrieb der Hüpfburg.

6. Haftung

Die Hüpfburg sowie das erforderliche Zubehör sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie vom Vermieter übergeben wurden. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Schäden, die während der Mietdauer an oder durch die Hüpfburg entstehen als auch vollumfänglich für den eventuellen Verlust der Hüpfburg und/oder des entsprechenden Zubehörs. Eventuelle Beschädigungen werden jeweils vor Beginn und nach Ende der Mietzeit in einem Übergabeprotokoll dokumentiert, um spätere Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden.

©funtasia-wedemark.de

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